Umzugstipps & Checklisten – vom Experten für Umzüge
Umzugstipps & Checklisten – vom Experten für Umzüge
Umzugstipps & Checklisten – vom Experten für Umzüge
Wahrscheinlich ziehen Sie nicht ein paar Dutzend Mal am Tag um. Tolmien schon. Und aus diesem reichen Erfahrungsschatz können wir Ihnen mit unseren Umzugstipps ein paar praktische Hilfestellungen an die Hand geben. Zudem können Sie beim Umzug an der richtigen Stelle sparen: an den Steuern! Wir geben Ihnen auch hierzu eine kurze Übersicht, was Sie beachten sollten.
Als erfahrenes Umzugsunternehmen haben wir die richtigen Mitarbeiter und das notwendige Fingerspitzengefühl, die anspruchsvolle Aufgabe eines Umzugs vollumfänglich oder auf Wunsch auch nur teilweise zu erledigen.
Sofern Sie Ihren Umzug selbst in die Hand nehmen möchten, oder nur Teile an uns delegieren, können Sie mithilfe unserer Checklisten Punkt für Punkt überprüfen, ob Sie an alles Wichtige gedacht haben. So behalten Sie den Überblick!
Haben Sie weitere Fragen, kontaktieren Sie uns gerne.
Sie haben bei uns die Möglichkeit, Ihren Umzug perfekt zu planen. Wir setzen Ihre Vorstellungen fachgerecht um und organisieren Ihren Umzug von Anfang an.
Beginnen Sie noch heute mit der Planung Ihres Umzugs! Unser Formular leitet Sie in 8 Schritten durch Ihre Wohnung. Auf Grund Ihrer Angaben schickt Tolmien Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin zur Planung Ihres Umzugs. Ihr persönlicher Tolmien-Umzugsberater kommt vor Ort. Gerne schicken wir Ihnen ein Angebot.
So behalten Sie den Überblick
Im Vorfeld
Letzte Vorbereitungen
Die alte Wohnung
Die neue Wohnung
Behörden und Formalitäten
Behörden und Leistungsträger informieren
Versorgungsbetriebe informieren
Wenn Sie mit Kindern umziehen, dann lassen Sie sie doch eine unserer speziellen Kinderkisten packen. Der eigene Umzugskarton macht den Kleinen gleich viel mehr Spaß und erhöht die Akzeptanz gegenüber dem Umzug.
Kleinere Kinder sind am Umzugstag sicher besser bei Verwandten oder Freunden aufgehoben.
Erkunden Sie die neue Umgebung schon im vorhinein mit den Kindern. Schauen Sie sich den neuen Schulweg an, erleben Sie die ersten Abenteuer auf den dortigen Spielplätzen und finden Sie schon mal heraus, wo das Eis am besten schmeckt!
Sie brauchen Ihre Kühltruhe nicht vor dem Umzug schnell noch leer zu essen. In den Tolmien-Umzugslastern gibt es nämlich einen 220-Volt-Anschluß. So verdirbt Ihnen auch auf der Fahrt nichts.
Bereiten Sie Ihre Pflanzen auf die Reise vor. Im Sommer sollten Sie sie ausreichend wässern, im Winter eher trocken halten. Tolmien bietet spezielle Thermofolien und -container für empfindliche Pflanzen an.
Schmuck, Bargeld und Wertsachen gibt man doch so ungern aus der Hand. Wir empfehlen, dass Sie diese Dinge am besten persönlich befördern.
Trennen Sie sich vor dem Umzug von Sachen, die Sie ohnehin nicht mehr brauchen; wozu gibt es schließlich Flohmärkte und Kleinanzeigen. Denken Sie an Keller und Böden.
Auch Neuanschaffungen verschieben Sie besser auf die Zeit nach dem Umzug. Dann haben Sie einen besseren Überblick, was fehlt und was am besten passt. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Neuanfang!
Bei schlechtem Wetter empfiehlt es sich, den Boden abzudecken, damit Auslegeware und Parkett unter dem ständigen Hinaus- und Hineinlaufen nicht leiden. Geeignetes Material erhalten Sie von uns.
Um die vielen kleinen Formalitäten kümmern Sie sich am besten, sobald der Umzugstermin feststeht. Denken Sie an die Mitteilungen an Post, Stadtwerke, GEZ; Banken, Versicherungen, Krankenkassen; Vereine, Versandhändler, Abonnements.
Auch wenn Sie sich auf Ihr neues Domizil konzentrieren – verlieren Sie die bisherige Wohnung nicht aus den Augen. Vergewissern Sie sich, etwa im Mietvertrag, was bei der Übergabe erwartet wird. Und vielleicht lassen Sie etwas darin, wofür Sie eine Abstandzahlung vereinbaren möchten?
Wenn Sie selbst packen möchten, fangen Sie frühzeitig damit an: Was Sie nicht mehr brauchen, kann doch schon in die Kiste! Und wenn Sie die Kartons nach einem System packen und auch noch beschriften, müssen Sie in Ihrer neuen Wohnung gar nicht erst lange raten.
Wählen Sie geeignete Verpackungen. Tolmien hält eine breite Palette an bewährten Behältnissen und Umzugskartons in unterschiedlichen Größen bereit. Vergessen Sie nicht, Ihre Umzugskisten gut auszupolstern, und packen Sie sie nicht zu voll. Irgendwann reisst nämlich jeder Karton. Legen Sie Schweres stets nach unten, und wenn Sie Gleiches zu Gleichem packen, sparen Sie sich am Ziel eine Menge Sucherei.
Die gesetzliche Grundlage
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sind Umzüge für Privatpersonen, die von Umzugsspeditionen durchgeführt werden, steuerlich den haushaltsnahen Dienstleistungen gleichgestellt worden. Auf Antrag können bis zu 4.000 EUR von der persönlichen Einkommensteuer abgezogen werden (entspricht 20 % von bis zu 20.000 EUR, die gemäß Gesetz steuerlich zu berücksichtigen sind).
Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können die Kosten bei der Steuererklärung als Werbungskosten bei den Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden. Zu den zu berücksichtigenden Kosten gehören u.a. die Kosten für die Leistungen einer Umzugsspedition, Fahrtkosten zur Fahrt an den neuen Wohnort, Verpflegungsmehraufwand, zeitlich begrenzt doppelte Mietzahlungen, Maklergebühren sowie Kosten für umzugsbedingten Nachhilfeunterricht für die Kinder bis zu einer Höhe von 1.548 EUR. Hinzu kommen Kosten für sonstige Umzugsauslagen (für Gardinen, Anschlusskosten für Öfen, Telefon, Fernseher und ggf. Aufwendungen für die Renovierung der alten Wohnung).
Alle Kosten sind mit Belegen nachzuweisen. Für die sonstigen Umzugskosten kann alternativ zum beleghaften Nachweis ein Pauschbetrag angesetzt werden. Dieser beträgt derzeit für Verheiratete 1.256 EUR, für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich der Pauschbetrag um 277 EUR (bei einer Familie mit zwei Kindern also 1.810 EUR).
Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung der berufsbedingten Umzugskosten:
Bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen können die Kosten bei der Steuererklärung unter Umständen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Berücksichtigungsfähig sind die Kosten wie bei einem Umzug aus beruflichen Gründen. Einzelheiten zur Voraussetzung der Anerkennung erteilt Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihre Steuerberatung.
Es versteht sich, dass nur solche Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, die dem Steuerpflichtigen tatsächlich entstanden sind.
Erstattet der Arbeitgeber oder im öffentlichen Dienst der Dienstherr die Kosten für den Umzug, können die Kosten steuerlich nicht berücksichtigt werden. Erstattet ein Amt oder eine Behörde den Umzug, können die Kosten ebenfalls nicht geltend gemacht werden.
Ein Steuerabzug ist nur für solche Leistungen möglich, für die nicht bereits eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen worden ist. Sofern die Umzugskosten als Werbungskosten berücksichtigt werden, ist eine Abzugsfähigkeit im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen ausgeschlossen.
Ein Beispiel:
Eine Familie zieht am 17.3.2010 aus privaten Gründen um. Die Rechnung des Möbelspediteurs enthält Kosten für Arbeit und Transport, Verpackungsmaterial und einen Außenaufzug. Der von der Einkommensteuer abzugsfähige Betrag errechnet sich wie folgt:
Gesamtkosten(inkl. MwSt.) 2.050 EUR, davon:
Die Kosten für Verpackungsmaterial sind nicht abzugsfähig.
Von den 1.960 EUR Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten sind 20 Prozent (ist 392 EUR) von der Einkommensteuer abzugsfähig. Der Umzug wird also mit der Steuererklärung um 392 EUR billiger und kostet real nach Abzug der Steuerentlastung 1.658 EUR.
Übrigens können neben den Kosten für den Umzug zusätzlich auch noch bis zu 1.200 EUR für Handwerkerleistungen, z. B. für das Streichen der neuen Wohnung, steuerlich berücksichtigt werden
Ein Umzug bedeutet Veränderung. Ein Umzug ist gleichzusetzen mit dem Beginn eines neuen Lebensabschnittes. Es gilt, eine Vielzahl von Angelegenheiten zu erledigen: die Suche einer neuen Wohnung; die Aufgabe der alten Wohnung und die Rückgabe an den Vermieter oder der Verkauf, verbunden häufig mit einer Renovierung mindestens einer Wohnung; der Umzug selbst; die Entsorgung alter Einrichtungsgegenstände, die nicht mehr in das neue Umfeld passen; der Kauf neuer Einrichtungsstücke; notwendige Ummeldungen; Adressänderungen und vieles mehr. Und alles kostet Geld: Makler, Kaution, Handwerker, der Umzugstransport, Möbel, die vielfältigen Verwaltungsangelegenheiten. Der Wunsch, beim Umzug zu sparen, ist verständlich.
Intelligent sparen beim Umzug ist (k)eine Kunst. Die Wahl einer seriösen Umzugsspedition ist der erste Schritt zum Geldsparen. Mit qualifiziertem Fachpersonal sind die Arbeiten schnell erledigt, ohne dass Schäden am Mobiliar und teure Reparaturen oder Ersatzkäufe die Freude an der neuen Wohnung trüben. Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat die Möglichkeit, die Umzugskosten steuerlich geltend zu machen. Umzugskosten können, je nach Grund des Umzuges, als Werbungskosten oder als Sonderausgaben oder seit dem Jahr 2006 als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden. Damit wird entweder das steuerpflichtige Einkommen oder die Steuerschuld unmittelbar reduziert.
Einfacher, sicherer und intelligenter können Sie beim Umzug nicht sparen!
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